Allgemeine Geschäftsbedingungen - Alb-Donau Brennholz

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

Alb Donau Brenn­holz
Geschäfts- und Lieferbedingungen

Stand: Dezem­ber 2017

§ 1 Gel­tungs­be­reich & Abwehrklausel

(1) Für die über die­sen Inter­net-Shop begrün­de­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Betrei­ber des Shops Alb Donau Brenn­holz und sei­nen Kun­den gel­ten aus­schließ­lich die fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in der jewei­li­gen Fas­sung zum Zeit­punkt der Bestellung.

(2) Abwei­chen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wer­den zurück­ge­wie­sen. Die­se wer­den nur dann wirk­sam, wenn sie von dem Anbie­ter aus­drück­lich schrift­lich bestä­tigt werden.

§ 2 Zustan­de­kom­men des Vertrages

(1) Die Prä­sen­ta­ti­on der Waren im Inter­net-Shop stellt kein bin­den­des Ange­bot des Anbie­ters auf Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges dar. Der Kun­de wird hier­durch ledig­lich auf­ge­for­dert, durch eine Bestel­lung ein Ange­bot abzugeben.

(2) Durch das Absen­den der Bestel­lung im Inter­net-Shop gibt der Kun­de ein ver­bind­li­ches Ange­bot gerich­tet auf den Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges über die im Waren­korb ent­hal­te­nen Waren ab. Mit dem Absen­den der Bestel­lung erkennt der Kun­de auch die­se Geschäfts­be­din­gun­gen als für das Rechts­ver­hält­nis mit dem Anbie­ter allein maß­geb­lich an.

(3) Der Anbie­ter bestä­tigt den Ein­gang der Bestel­lung des Kun­den durch Ver­sen­dung einer Bestä­ti­gungs-E-Mail. Die­se Bestell­be­stä­ti­gung stellt noch nicht die Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes durch den Anbie­ter dar. Sie dient ledig­lich der Infor­ma­ti­on des Kun­den, dass die Bestel­lung beim Anbie­ter ein­ge­gan­gen ist. Die Erklä­rung der Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes erfolgt durch die Aus­lie­fe­rung der Ware oder eine aus­drück­li­che Annahmeerklärung.

§ 3 Kos­ten der Rück­sen­dung bei Aus­übung des Widerrufsrechts

Macht der Kun­de von sei­nem Wider­rufs­recht Gebrauch, hat er die regel­mä­ßi­gen Kos­ten der Rück­sen­dung zu tra­gen, wenn die gelie­fer­te Ware der bestell­ten ent­spricht und wenn der Preis der zurück­zu­sen­den­den Sache einen Betrag von 40 Euro nicht über­steigt oder wenn der Kun­de bei einem höhe­ren Preis der Sache zum Zeit­punkt des Wider­rufs noch nicht die Gegen­leis­tung oder eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Teil­zah­lung erbracht hat. Ande­ren­falls ist die Rück­sen­dung für den Kun­den kostenfrei.

§ 4 Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher im Sin­ne des § 13 BGB

Wider­rufs­be­leh­rung:

Wider­rufs­recht
Sie kön­nen Ihre Ver­trags­er­klä­rung inner­halb von 4 Wochen ohne Anga­be von Grün­den in Text­form (z.B. Brief, Fax, E‑Mail) oder — wenn Ihnen die Sache vor Frist­ab­lauf über­las­sen wird — durch Rück­sen­dung der Sache wider­ru­fen. Die Frist beginnt nach Erhalt die­ser Beleh­rung in Text­form, jedoch nicht vor Ein­gang der Ware beim Emp­fän­ger (bei der wie­der­keh­ren­den Lie­fe­rung gleich­ar­ti­ger Waren nicht vor Ein­gang der ers­ten Teil­lie­fe­rung) und auch nicht vor Erfül­lung unse­rer Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Ver­bin­dung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unse­rer Pflich­ten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Ver­bin­dung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­rufs oder der Sache.

Der Wider­ruf ist zu rich­ten an:
Alb Donau Brenn­holz, Ulmer Stra­ße 25, 89197 Weidenstetten

Wider­rufs­fol­gen
Im Fal­le eines wirk­sa­men Wider­rufs sind die bei­der­seits emp­fan­ge­nen Leis­tun­gen zurück­zu­ge­wäh­ren und ggf. gezo­ge­ne Nut­zun­gen (z.B. Zin­sen) her­aus­zu­ge­ben. Kön­nen Sie uns die emp­fan­ge­ne Leis­tung ganz oder teil­wei­se nicht oder nur in ver­schlech­ter­tem Zustand zurück­ge­wäh­ren, müs­sen Sie uns inso­weit ggf. Wert­er­satz leis­ten. Bei der Über­las­sung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Ver­schlech­te­rung der Sache aus­schließ­lich auf deren Prü­fung — wie sie Ihnen etwa im Laden­ge­schäft mög­lich gewe­sen wäre — zurück­zu­füh­ren ist. Im Übri­gen kön­nen Sie die Pflicht zum Wert­er­satz für eine durch die bestim­mungs­ge­mä­ße Inge­brauch­nah­me der Sache ent­stan­de­ne Ver­schlech­te­rung ver­mei­den, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigen­tum in Gebrauch neh­men und alles unter­las­sen, was deren Wert beein­träch­tigt. Paket­ver­sand­fä­hi­ge Sachen sind auf unse­re Gefahr zurück­zu­sen­den. Sie haben die Kos­ten der Rück­sen­dung zu tra­gen, wenn die gelie­fer­te Ware der bestell­ten ent­spricht und wenn der Preis der zurück­zu­sen­den­den Sache einen Betrag von 40 Euro nicht über­steigt oder wenn Sie bei einem höhe­ren Preis der Sache zum Zeit­punkt des Wider­rufs noch nicht die Gegen­leis­tung oder eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Teil­zah­lung erbracht haben. Ande­ren­falls ist die Rück­sen­dung für Sie kos­ten­frei. Nicht paket­ver­sand­fä­hi­ge Arti­kel wer­den bei Ihnen abge­holt. Ver­pflich­tun­gen zur Erstat­tung von Zah­lun­gen müs­sen inner­halb von 30 Tagen erfüllt wer­den. Die Frist beginnt für Sie mit der Absen­dung Ihrer Wider­rufs­er­klä­rung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Beson­de­re Hin­wei­se
Bei einer Dienst­leis­tung erlischt Ihr Wider­rufs­recht vor­zei­tig, wenn Ihr Ver­trags­part­ner mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung mit Ihrer aus­drück­li­chen Zustim­mung vor Ende der Wider­rufs­frist begon­nen hat oder Sie die­se selbst ver­an­lasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelie­fer­te Ware ver­bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung im Eigen­tum des Anbieters.

§ 6 Fälligkeit

(1) Der Kauf­preis muss ent­we­der im Vor­aus bezahlt wer­den oder wird beim Erhalt der Ware über­ge­ben. Die Nach­nah­me­ge­bühr
ist 6,90 €. (2) Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung in unse­rem Eigen­tum.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewähr­leis­tungs­rech­te des Kun­den rich­ten sich nach den all­ge­mei­nen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, soweit nach­fol­gend nichts ande­res bestimmt ist. Für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den gegen­über dem Anbie­ter gilt die Rege­lung in § 7 die­ser AGB.

(2) Die Ver­jäh­rungs­frist für Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Kun­den beträgt bei Ver­brau­chern bei neu her­ge­stell­ten Sachen 2 Jah­re, bei gebrauch­ten Sachen 1 Jahr. Gegen­über Unter­neh­mern beträgt die Ver­jäh­rungs­frist bei neu her­ge­stell­ten Sachen 1 Jahr, bei gebrauch­ten Sachen 6 Mona­te. Die vor­ste­hen­de Ver­kür­zung der Ver­jäh­rungs­fris­ten gilt nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den auf­grund einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit sowie für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auf­grund einer Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Ziels des Ver­trags not­wen­dig ist. Die vor­ste­hen­de Ver­kür­zung der Ver­jäh­rungs­fris­ten gilt eben­falls nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Anbie­ters, sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen.

(3) Eine Garan­tie wird von dem Anbie­ter nicht übernommen.

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den sind aus­ge­schlos­sen, soweit nach­fol­gend nichts ande­res bestimmt ist. Der vor­ste­hen­de Haf­tungs­aus­schluss gilt auch zuguns­ten der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen des Anbie­ters, sofern der Kun­de Ansprü­che gegen die­se gel­tend macht.

(2) Von dem unter Zif­fer 1 bestimm­ten Haf­tungs­aus­schluss aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auf­grund einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Ziels des Ver­trags not­wen­dig ist. Von dem Haf­tungs­aus­schluss eben­falls aus­ge­nom­men ist die Haf­tung für Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Anbie­ters, sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen.

(3) Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes (Prod­HaftG) blei­ben unberührt.

§ 9 Abtre­tungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtre­tung oder Ver­pfän­dung von dem Kun­den gegen­über dem Anbie­ter zuste­hen­den Ansprü­chen oder Rech­ten ist aus­ge­schlos­sen, sofern der Anbie­ter nicht schrift­lich zustimmt. Zur Zustim­mung ist der Anbie­ter nur ver­pflich­tet, wenn der Kun­de ein berech­tig­tes Inter­es­se an der Abtre­tung oder Ver­pfän­dung nachweist.

§ 10 Aufrechnung

Ein Auf­rech­nungs­recht des Kun­den besteht nur, wenn sei­ne zur Auf­rech­nung gestell­te For­de­rung rechts­kräf­tig fest­ge­stellt wur­de oder unbe­strit­ten ist.

§ 11 Rechts­wahl & Gerichtsstand

(1) Auf die ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen dem Anbie­ter und dem Kun­den fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung. Die Anwen­dung des UN-Kauf­rechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus dem Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Kun­den und dem Anbie­ter ist der Sitz des Anbie­ters, sofern es sich bei dem Kun­den um einen Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen handelt.

§ 12 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel
Soll­te eine Bestim­mung die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.